IGES - Ingenieurgesellschaft Experimentelle Statik mbH
Neustadtswall 30 - 28199 Bremen
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Legalisierung

Auch rechtlich ist gesichert: Die Bemessung von Bauwerken und Bauwerksteilen darf auf Versuchen beruhen. Zahlreiche Vorschriften enthalten entsprechende Hinweise (Bauvorlagenverordnungen der Länder, DIN 1045-1, EC 2, etc.). Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) hat 2020 eine Neufassung der Version aus dem Jahr 2000 Richtlinie für Belastungsversuche an Betonbauwerken herausgegeben, die sich speziell mit experimentellen Tragsicherheitsbewertungen befasst. Diese Richtlinie beschreibt auch, wer Belastungsversuche durchführen darf. Das IGES erfüllt zusammen mit seinen Kooperationspartnern sowie seinen Kenntnissen und Erfahrungen alle Anforderungen an Prüfstellen gemäß dieser Regelung.